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AGB


1. Geltungsbereich

Für alle unsere Lieferungen und Verkaufsgeschäfte sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen der Firma Carwash Parts 24 GmbH („Carwash Parts 24“) maßgeblich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen und diese gelten nicht, soweit sie im Widerspruch zu den nachfolgenden Regelungen stehen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftform-Erfordernisses. Diese Geschäftsbedingungen von Carwash Parts 24 gelten nur im kaufmännischen Verkehr.

2. Angebot Vertragsabschluss und Umfang der Lieferung

Unsere Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung oder -ausführung stets freibleibend, und zwar sowohl hinsichtlich der Preise, als auch der Liefermöglichkeiten, soweit eine befristete Bindung nicht zugesagt wurde. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Im Falle eines Angebotes von Carwash Parts 24 mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme gilt das Angebot. Carwash Parts 24 behält sich vor, Abänderungen und Verbesserungen hinsichtlich der Konstruktion, der Materialverwendung und der Ausführung vorzunehmen, soweit damit keine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Liefergegenstandes eintritt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise von Carwash Parts 24 verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackung- und Transportkosten. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei größeren Bestellungen und Lieferungen von Großbestellungen behalten wir uns die Forderung einer Anzahlung vor. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit der Forderung Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, oder bleibt der Besteller mit der Bezahlung fälliger Rechnungen im Rückstand, behalten wir uns vor, noch ausstehende Lieferungen aus sämtlichen Verträgen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen bzw. gegen Nachnahme zu liefern. Wir sind ferner berechtigt, etwa zugesagte Warenkredite in diesem Fall zu vermindern oder ganz aufzuheben. Die gesamte Schuld wird ferner fällig, wenn der Besteller seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist. Gegen die Ansprüche Carwash Parts 24 kann der Besteller nur ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten oder von uns anerkannt ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

4. Lieferfrist

Eine etwaige Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Soweit der Besteller seinen vertraglichen Pflichten - sofern diese nicht nur unwesentlich sind - nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt oder Zahlungsbedingungen nicht einhält, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Ein Fixgeschäft im Sinne von §§ 376 HGB, 323 Abs. 2 BGB liegt nur vor, wenn es als solches ausdrücklich gekennzeichnet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei nicht von uns zu vertretenden Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten und Arbeitskämpfen, sowie in Fällen höherer Gewalt, sofern diese Ereignisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Setzt uns der Besteller im Falle eines von uns zu vertretenen Verzuges eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung, die jedoch im Falle einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle eines kaufmännischen Fixgeschäfts.

5. Versand, Transportversicherung, Gefahrübergang

Der Versand erfolgt nach Angaben der Carwash Parts 24 GmbH. Soweit nicht anders vereinbart, werden alle Sendungen auf Kosten des Bestellers gegen Verlust, Bruch und Beschädigung versichert. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand abgesendet bzw. an die den Transport ausführende Person übergeben wird, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Beförderung übernommen haben. Versand für Pakete bis 31,5 kg erfolgt per DPD. Jeglicher Versand per Spedition erfolgt über die Firma SCS EuroLogistik GmbH. Ein NextDay Versand ist gegen Aufpreis möglich, muss aber vorher mit der Firma Carwash Parts 24 GmbH abgeklärt sein.

6. Verpackung

Die Verpackung wird in der Regel zum Selbstkostenpreis berechnet und geht zu Lasten des Bestellers. Falls nicht andere ausdrückliche Vereinbarungen bestehen, wird die Verpackung nicht zurückgenommen.

7. Gewährleistung für Mängel der Lieferung, Haftung

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird. Der Besteller ist verpflichtet, sofort nach Warenerhalt den Liefergegenstand auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sofern ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, so werden wir nach unserer Wahl entweder die Mängel beseitigen oder kostenlosen Ersatz liefern gegen frachtfreie Rücklieferung des mangelhaften Liefergegenstandes. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nacherfüllungsmaßnahmen hat der Besteller uns angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er diese unberechtigterweise, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines unverhältnismäßig großen Schadens, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Für etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten sowie daraus entstehende Folgen wird unsere Mängelhaftung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. wegen entgangenem Gewinn, Produktionsausfall oder wegen sonstigen mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit wir garantiert haben sowie für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist jede Gewährleistung bei der Lieferung von gebrauchten Gegenständen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel oder für das Fehlen garantierter Beschaffenheiten oder im Falle einer sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftung. Jegliche Mängelhaftung von Carwash Parts 24 für Mängel, Schäden oder Beschädigungen ist ausgeschlossen, soweit diese aus einem der folgenden Gründe entstanden sind:

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Verwendung von nicht geeigneten Wasch- bzw. Reinigungsmitteln oder von zu warmem Wasser;
  • übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Lagerung;
  • fehlerhafte Montage oder unsachgemäße Inbetriebnahme durch den Besteller oder durch Dritte;
  • natürliche Abnutzung, insbesondere üblicher Verschleiß bei sämtlichen Teilen;
  • fehlerhafte Behandlung und Pflege;
  • falsches Einstellen einzelner Artikel;
  • ungeeignete Betriebsmittel oder sonstige chemische oder physikalische Einflüsse;
  • Nichtbefolgung der Betriebs- und Wartungsanweisungen

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Besteller über, wenn dieser sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus seiner gesamten Geschäftsverbindung zu uns nachgekommen ist. Bis dahin verbleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgründen (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe der uns zustehenden Forderungen an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Die Veräußerungsermächtigung und die Einzugsermächtigung können einzeln oder gemeinsam widerrufen werden, wenn der Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung aus der Geschäftsverbindung in Verzug gerät, der Besteller seine Zahlungen einstellt oder von ihm oder von einem Dritten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine so wesentliche Verschlechterung eintritt, dass die Erfüllung unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gefährdet sind. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns unverzüglich über jeden Weiterverkauf, insbesondere Person und Anschrift des Käufers, zu informieren. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung den Schuldnern anzuzeigen. Wir sind berechtigt, eine solche Anzeige jederzeit vorzunehmen.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich der Geschäftsitz von Carwash Parts 24. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (UNKaufrecht).

10. Datenspeicherung

Carwash Parts 24 wird die Daten des Bestellers per EDV speichern und verarbeiten, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.

11. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekanntwerdenden Informationen über den anderen Vertragspartner und dessen Produkte auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung vertraulich zu behandeln, sofern die jeweilige Information als geheim bezeichnet wurde oder an deren Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse besteht.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Klausel durch eine Klausel zu ersetzen, die vom wirtschaftlichen Gehalt nach der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel möglichst nahekommt.